Fr 2017/01/0001•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/01/0001
Fr 2017/01/0001Verwaltungsgerichtshof02.05.2017
Das Verfahren über die Fristsetzungsanträge wird eingestellt.
Der Bund hat den Antragstellern jeweils Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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