Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/01/0001

Fr 2017/01/0001Verwaltungsgerichtshof02.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/01/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.05.2017

Spruch

Das Verfahren über die Fristsetzungsanträge wird eingestellt.

Der Bund hat den Antragstellern jeweils Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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