Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/22/0120

Ra 2016/22/0120Verwaltungsgerichtshof08.11.2018

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/22/0120

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016220120.L00

Spruch

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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