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Ra 2016/22/0120•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/22/0120
Ra 2016/22/0120Verwaltungsgerichtshof08.11.2018
Besondere Rechtsgebiete
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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