Ra 2016/22/0115•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/22/0115
Ra 2016/22/0115Verwaltungsgerichtshof18.02.2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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