Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/22/0115

Ra 2016/22/0115Verwaltungsgerichtshof18.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/22/0115

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2016220115.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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