Ra 2016/22/0107•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/22/0107
Ra 2016/22/0107Verwaltungsgerichtshof31.05.2017
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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