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Ra 2016/22/0105•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/22/0105
Ra 2016/22/0105Verwaltungsgerichtshof21.03.2017
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
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