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Ra 2016/22/0103•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/22/0103
Ra 2016/22/0103Verwaltungsgerichtshof21.03.2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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