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Ra 2016/22/0102•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/22/0102
Ra 2016/22/0102Verwaltungsgerichtshof27.04.2017
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkte I. und II.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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