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Ra 2016/22/0101•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/22/0101
Ra 2016/22/0101Verwaltungsgerichtshof21.06.2018
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
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