Ra 2016/22/0030•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/22/0030
Ra 2016/22/0030Verwaltungsgerichtshof07.12.2016
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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