Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/22/0024

Ra 2016/22/0024Verwaltungsgerichtshof18.01.2017

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/22/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.01.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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