Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/22/0013

Ro 2016/22/0013Verwaltungsgerichtshof13.09.2016

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/22/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.09.2016

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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