Ro 2016/22/0009•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/22/0009
Ro 2016/22/0009Verwaltungsgerichtshof17.10.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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