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Fr 2016/22/0008•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/22/0008
Fr 2016/22/0008Verwaltungsgerichtshof21.03.2017
Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
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