projekte
Ro 2016/22/0005•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/22/0005
Ro 2016/22/0005Verwaltungsgerichtshof17.10.2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.