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Ra 2016/21/0367•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0367
Ra 2016/21/0367Verwaltungsgerichtshof31.08.2017
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang der Anfechtung, sohin soweit die Spruchpunkte I., II., III., IV. und VI. des bekämpften Bescheides bestätigt wurden, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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