Ra 2016/21/0348•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0348
Ra 2016/21/0348Verwaltungsgerichtshof26.01.2017
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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