Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0347

Ra 2016/21/0347Verwaltungsgerichtshof23.02.2017

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0347

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016210347.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.106,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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