Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0298

Ra 2016/21/0298Verwaltungsgerichtshof11.05.2017

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0298

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.05.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016210298.L00

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Spruchpunkt A.I. des angefochtenen Erkenntnisses wird insoweit, als damit über die Festnahme des Mitbeteiligten am 13. August 2016 abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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