Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0287

Ra 2016/21/0287Verwaltungsgerichtshof20.10.2016

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0287

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.2016

Spruch

Die angefochtenen Beschlüsse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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