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Ra 2016/21/0287•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0287
Ra 2016/21/0287Verwaltungsgerichtshof20.10.2016
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Die angefochtenen Beschlüsse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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