Ra 2016/21/0270•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0270
Ra 2016/21/0270Verwaltungsgerichtshof17.11.2016
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
Das angefochtene Erkenntnis wird im bekämpften Umfang (Spruchpunkte A.I. bis A.III.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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