Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0240

Ra 2016/21/0240Verwaltungsgerichtshof23.03.2017

Regest

Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0240

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.2017

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Das genannte Erkenntnis wird im Spruchpunkt A. II. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

2. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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