Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0203

Ra 2016/21/0203Verwaltungsgerichtshof04.08.2016

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Besondere Rechtsgebiete Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0203

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.08.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016210203.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit festgestellt wurde, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels "Aufenthaltsberechtigung plus" nach § 55 Abs. 1 AsylG 2005 vorliegen, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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