Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0199

Ra 2016/21/0199Verwaltungsgerichtshof23.03.2017

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0199

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016210199.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.