Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0198

Ra 2016/21/0198Verwaltungsgerichtshof20.10.2016

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0198

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016210198.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im bekämpften Umfang (Spruchpunkt A.I.), und zwar soweit es die Erlassung einer Rückkehrentscheidung sowie die damit zusammenhängenden Aussprüche nach § 52 Abs. 9 FPG und nach § 55 FPG betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, und soweit es die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels nach § 55 AsylG 2005 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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