Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0186

Ra 2016/21/0186Verwaltungsgerichtshof26.01.2017

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016210186.L00

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Spruchpunkt A.I. des angefochtenen Erkenntnisses wird insoweit, als damit über die Anhaltung des Mitbeteiligten bis zum 1. April 2016, 13:10 Uhr, abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.

2. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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