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Ra 2016/21/0186•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0186
Ra 2016/21/0186Verwaltungsgerichtshof26.01.2017
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsgebiete
Spruchpunkt A.I. des angefochtenen Erkenntnisses wird insoweit, als damit über die Anhaltung des Mitbeteiligten bis zum 1. April 2016, 13:10 Uhr, abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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