Ra 2016/21/0121•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0121
Ra 2016/21/0121Verwaltungsgerichtshof30.06.2016
Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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