Ra 2016/21/0103•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0103
Ra 2016/21/0103Verwaltungsgerichtshof30.06.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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