Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0103

Ra 2016/21/0103Verwaltungsgerichtshof30.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016210103.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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