Ra 2016/21/0077•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0077
Ra 2016/21/0077Verwaltungsgerichtshof14.04.2016
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.