Ra 2016/21/0075•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0075
Ra 2016/21/0075Verwaltungsgerichtshof24.05.2016
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
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