Ra 2016/21/0038•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0038
Ra 2016/21/0038Verwaltungsgerichtshof30.06.2016
Besondere Rechtsgebiete
Die Revision wird, soweit sie die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels nach § 57 AsylG 2005 bekämpft, zurückgewiesen.
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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