Ra 2016/21/0029•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0029
Ra 2016/21/0029Verwaltungsgerichtshof14.04.2016
Besondere Rechtsgebiete
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Erstrevisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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