Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0029

Ra 2016/21/0029Verwaltungsgerichtshof14.04.2016

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016210029.L00

Spruch

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstrevisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.