Ro 2016/21/0008•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/21/0008
Ro 2016/21/0008Verwaltungsgerichtshof30.06.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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