Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0004

Ra 2016/21/0004Verwaltungsgerichtshof15.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.2016

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbergehren wird abgewiesen.

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