Ra 2016/20/0256•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/20/0256
Ra 2016/20/0256Verwaltungsgerichtshof10.08.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang des Spruchpunktes A)I. (Nichtzuerkennung des Status eines Asylberechtigten) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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