Ra 2016/20/0231•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/20/0231
Ra 2016/20/0231Verwaltungsgerichtshof26.01.2017
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revisionen werden zurückgewiesen.
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