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Fr 2016/20/0018•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/20/0018
Fr 2016/20/0018Verwaltungsgerichtshof20.10.2016
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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