Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/19/0302

Ra 2016/19/0302Verwaltungsgerichtshof22.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/19/0302

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016190302.L00.1

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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