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Ra 2016/19/0208•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/19/0208
Ra 2016/19/0208Verwaltungsgerichtshof05.10.2016
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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