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Ra 2016/19/0078•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/19/0078
Ra 2016/19/0078Verwaltungsgerichtshof14.12.2016
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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