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Ra 2016/18/0324•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/18/0324
Ra 2016/18/0324Verwaltungsgerichtshof30.08.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird hinsichtlich des Zweitrevisionswerbers wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts aufgehoben.
Der Bund hat dem Erstrevisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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