Ra 2016/18/0293•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/18/0293
Ra 2016/18/0293Verwaltungsgerichtshof18.01.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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