Ra 2016/18/0077•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/18/0077
Ra 2016/18/0077Verwaltungsgerichtshof14.09.2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.