Ra 2016/17/0288•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/17/0288
Ra 2016/17/0288Verwaltungsgerichtshof01.02.2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Bundeshauptstadt Wien hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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