Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/17/0281

Ra 2016/17/0281Verwaltungsgerichtshof23.01.2017

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/17/0281

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.01.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016170281.L00

Spruch

Die angefochtene Entscheidung wird wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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