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Ra 2016/17/0057•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/17/0057
Ra 2016/17/0057Verwaltungsgerichtshof28.06.2016
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.
Das Kostenbegehren der revisionswerbenden Partei wird abgewiesen.
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