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Ro 2016/17/0014•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/17/0014
Ro 2016/17/0014Verwaltungsgerichtshof29.08.2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat der Stadt Wien Aufwendungen in Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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