Ro 2016/17/0010•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/17/0010
Ro 2016/17/0010Verwaltungsgerichtshof23.11.2016
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.346,40, insgesamt somit EUR 2.692,80, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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