Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/17/0005

Fr 2016/17/0005Verwaltungsgerichtshof10.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/17/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.2016

Spruch

Der Beschluss des Bundesfinanzgerichts vom 5. August 2016, mit dem der gegenständliche Fristsetzungsantrag als unzulässig zurückgewiesen wurde, wird aufgehoben.

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