Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/17/0003

Ro 2016/17/0003Verwaltungsgerichtshof22.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/17/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016170003.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Antrag auf Aufwandersatz der Landespolizeidirektion Niederösterreich wird zurückgewiesen.

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