Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/17/0002

Ro 2016/17/0002Verwaltungsgerichtshof24.10.2016

Regest

Gemeinschaftsrecht Auslegung des Mitgliedstaatenrechtes EURallg2 Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/17/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

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